Ü190: Fünfter Jahrestag der Annahme des Übereinkommens über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Anlässlich der Annahme des ILO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und der Empfehlung Nr. 206 im Jahr 2019 fordert der IGB an diesem 21. Juni demokratische Rechte bei der Arbeit für die Gewerkschaften, damit sie ihrer Rolle gegenüber den Arbeitgebern gerecht werden können.

Diese richtungweisenden Rechtsinstrumente sind ein historischer Erfolg für die weltweiten Bemühungen um die Gewährleistung sicherer, menschenwürdiger und respektvoller Arbeitsbedingungen für alle arbeitenden Menschen.

Das Übereinkommen 190 ist die erste internationale Vereinbarung, in der das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, anerkannt wird. Es unterstreicht die wichtige Rolle eines sicheren Arbeitsumfeldes bei der Durchsetzung von Gleichstellung, Würde und Chancen für alle Beschäftigten, ungeachtet ihrer Rechtsstellung oder der Branche, in der sie arbeiten.

Die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist auch ein zentrales Element der IGB-Kampagne Für Demokratie am Arbeitsplatz sowie auf nationaler und internationaler Ebene.

In den letzten fünf Jahren wurden beträchtliche Fortschritte bei der Umsetzung von Ü190 erzielt. Zahlreiche Länder haben Maßnahmen ergriffen, um das Übereinkommen zu ratifizieren und ihre innerstaatlichen Gesetze und Strategien in Einklang mit dessen Bestimmungen zu bringen, was die zunehmende Erkenntnis widerspiegelt, dass die Beschäftigen vor Gewalt und Belästigung geschützt werden müssen.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bestimmungen von Ü190 am Arbeitsplatz in Kraft gesetzt werden. Dieser IGB-Bericht enthält Beispiele für Gewerkschaften, die auf außergewöhnliche Weise zugunsten der Ratifizierung und Umsetzung dieser bahnbrechenden Normen aktiv geworden sind, durch Kampagnen, Interessenvertretung und Lobbyarbeit.

Anhand der Bestimmungen von Ü190 und E206 haben sie Strategien und Tarifverträge ausgehandelt, die zu konkreten Fortschritten bei der Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geführt haben.

Es gibt jedoch noch viel zu tun. Gewalt und Belästigung bei der Arbeit sind nicht aus der Welt und betreffen Millionen Beschäftigte weltweit, vor allem Frauen, Wanderarbeitskräfte und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Die COVID-19-Pandemie hat diese Herausforderungen noch verschärft und deutlich gemacht, wie dringend notwendig solide Schutzmaßnahmen und umfassende Durchsetzungsmechanismen sind.

IGB-Generalsekretär Luc Triangle: “Der IGB bekräftigt seine unerschütterliche Verpflichtung zur uneingeschränkten Verwirklichung der in Ü190 verankerten Prinzipien. Wir appellieren an alle Regierungen, das Übereinkommen umgehend zu ratifizieren und umzusetzen.

Wir rufen die Arbeitgeber dringend dazu auf, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt und Belästigung zu verfolgen und eine Kultur des Respekts und der Würde am Arbeitsplatz zu fördern. Die Rolle unabhängiger Gewerkschaften ist dabei unerlässlich. Sie müssen durch demokratische Gewerkschaftsrechte am Arbeitsplatz gestärkt werden, damit sie sich für ein sicheres, respektvolles und gerechtes Arbeitsumfeld einsetzen können.

Wir würdigen den Mut und die Resilienz der Beschäftigten, insbesondere der Frauen, die Gewalt und Belästigung ausgesetzt waren und weiterhin ausgesetzt sind. Ihre Erfahrungen und Stimmen haben entscheidend dazu beigetragen, dass dieses Übereinkommen und seine Umsetzung vor Ort zustande gekommen sind. Lasst uns weiter zusammenarbeiten, Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften, um eine Zukunft der Arbeit zu schaffen, in der sich jede und jeder Einzelne in einem Umfeld frei von Gewalt und Belästigung entfalten kann.”